Studienteilnahmebedingungen

Besondere Bedingung für die Teilnahme am Pilotprojekt Grundeinkommen (auch „Studienteilnahmebedingungen“ genannt)

Ergänzend und teilweise abweichend von den Allgemeinen Nutzungs-, Teilnahme- und Geschäftsbedingungen von Mein Grundeinkommen e.V. https://www.pilotprojekt-grundeinkommen.de/info/nutzungsbedingungen gelten für die Teilnahme am Pilotprojekt Grundeinkommen nachstehende Bedingungen.

1. Projektbeschreibung

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) startet in Kooperation mit dem Verein Mein Grundeinkommen (MGE) eine dreijährige wissenschaftliche Studie zum Bedingungslosen Grundeinkommen.

Dazu erhalten 1.500 Menschen insgesamt sieben Onlinebefragungen, deren Bearbeitung jeweils ca. 25 Minuten dauert.

Von diesen 1.500 Menschen erhalten

- mindestens 120 Personen monatlich 1.200 € (Grundeinkommensgruppe)

und

- 1.380 Personen eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 90 € (Vergleichsgruppe) für das Ausfüllen der Onlinebefragungen.

Neben den Effekten auf dem Arbeitsmarkt sollen die psychologische Wirkung, die gesundheitlichen Effekte sowie Auswirkung auf Einstellungen und Verhalten gemessen werden.

Die Grundeinkommensgruppe wird zusätzlich per Haarprobenanalysen zu Effekten von Stress beforscht. Ebenfalls werden aus der Grundeinkommensgruppe 15 Menschen ausgewählt, die an vertiefenden Interviews teilnehmen.

Die Auswahl der TeilnehmerInnen erfolgt nach wissenschaftlichen Kriterien. Alle Daten werden sicher gespeichert und anonymisiert vom Befragungsinstitut "pollytix" an die ForscherInnen übermittelt. Die ForscherInnen sind: Prof. Dr. Jürgen Schupp und Sandra Bohmann (DIW), Jun. Prof. Dr. Frederik Schwerter (Uni Köln), Prof. Dr. Susann Fiedler (Wirtschaftsuniversität Wien).

Die ForscherInnen werden die Ergebnisse der Studie auswerten und publizieren. Mein Grundeinkommen wird diese Ergebnisse öffentlichkeitswirksam vermitteln.

Weitere Informationen zur Studie: https://www.pilotprojekt-grundeinkommen.de/teilnahme

2. Teilnahmeberechtigung

2.1 Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung um die Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben, ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben und noch kein Bedingungsloses Grundeinkommen von Mein Grundeinkommen beziehen oder bezogen haben.

2.2 Alle Menschen, die sich auf pilotprojekt-grundeinkommen.de registriert, die Allgemeinen Nutzungs-, Teilnahme- und Geschäftsbedingungen sowie diese besonderen Bedingungen anerkannt haben und eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erklärt haben, können sich für die Teilnahme an der Pilotstudie bewerben. Die Bewerbung erfolgt durch Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars auf https://www.pilotprojekt-grundeinkommen.de/teilnahme-bewerbung.

2.3 Bewerben können sich ausdrücklich auch Menschen, die nicht zur Finanzierung der Grundeinkommen per Crowdfunding beigetragen haben. Ein Zusammenhang zwischen der Unterstützung und der Teilnahmeberechtigung an der Studie besteht nicht.

2.4 BewerberInnen, die als TeilnehmerInnen für die Pilotstudie ausgewählt wurden, können während des Auszahlungszeitraums nicht an Verlosungen von Mein Grundeinkommen teilnehmen. Sollte einE BewerberIn nach der Bewerbung für die Teilnahme am Pilotprojekt ein Grundeinkommen aus der Verlosung von Mein Grundeinkommen gewinnen und wird er oder sie danach für die Teilnahme am Pilotprojekt ausgewählt, verfällt das zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgezahlte Grundeinkommen aus der Verlosung, sofern der oder die BewerberIn nicht von der Teilnahme am Pilotprojekt Grundeinkommen zurücktritt.

2.5 Die Teilnahme am Pilotprojekt Grundeinkommen steht nicht im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung.

3. Auswahlverfahren

3.1. Aus allen BewerberInnen, die das Online-Bewerbungsformular ausgefüllt haben, werden durch die von Mein Grundeinkommen beauftragte Agentur für Meinungsforschung und forschungsbasierte Beratung pollytix strategic research gmbh (nachfolgend auch “Institut” genannt) , anhand der Datenlage nach wissenschaftlich-statistischen Kriterien etwa 20.000 BewerberInnen in eine engere Auswahl genommen. Diese BewerberInnen erhalten eine Einladung zu einer Basisbefragung, die ca. 25 Minuten Ausfüllzeit beansprucht. Die Frist für das Ausfüllen dieser Befragung beträgt zehn Tage.

3.2. Aus allen BewerberInnen, die die Basisbefragung ausgefüllt haben, bestimmt das Forschungsteam unter der Koordination des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e. V.  in Zusammenarbeit mit dem Institut nach repräsentativen Kriterien und per Zufallsauswahl mindestens 120 Menschen, die als TeilnehmerInnen der Pilotstudie ein Grundeinkommen erhalten werden (nachfolgend “Grundeinkommensgruppe” genannt) sowie eine Vergleichsgruppe von etwa 1.380 Menschen, die ebenfalls zentraler Teil der dreijährigen Langzeitstudie sein werden. Mein Grundeinkommen ist an dieser zufallsbasierten Stichprobenziehung nicht beteiligt und hat daher keinen Einfluss auf die konkrete Auswahl der TeilnehmerInnen.

4. Finanzierung und Auszahlung der Grundeinkommen

4.1 Die Grundeinkommen werden über einen Zeitraum von drei Jahren in Form von monatlich 1.200 € pro Person ausgezahlt. Die Finanzierung erfolgt aus Schenkungen der AuftraggeberInnen, die mit der Auflage gewährt wurden, sie nur zur Weitergabe als Bedingungslose Grundeinkommen zu verwenden. (vergl. Allgemeine Nutzungsbedingungen C. 1.) https://www.pilotprojekt-grundeinkommen.de/info/nutzungsbedingungen

4.2 Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung besteht nicht. Mein Grundeinkommen ist aber gegenüber den AuftraggeberInnen rechtlich verpflichtet, alle Zahlungen in den Grundeinkommenstopf zur Auszahlung von Grundeinkommen zu verwenden. 

5. Bereitschaft zur Mitwirkung zur Erfüllung der Forschungszwecke

5.1. Mit der Bewerbung erklären sich die BewerberInnen bereit, im Falle einer Auswahl als Mitglied der Grundeinkommens- oder der Vergleichsgruppe einen Beitrag zu den Forschungszwecken zu leisten, indem sie Onlinebefragungen ausfüllen: nach der Bewerbung für die Studie werden die TeilnehmerInnen während des dreijährigen Pilotprojektes aufgefordert insgesamt sieben Onlinebefragungen in ungefähr sechsmonatigem Abstand zu beantworten. Der Zeitaufwand wird jeweils etwa 25 Minuten betragen.  

5.2. Das Ausfüllen der Onlinebefragungen ist keine Gegenleistung für den Erhalt des Grundeinkommens. Mein Grundeinkommen behält sich aber vor, die Auszahlung von Grundeinkommen für die Zukunft einzustellen, wenn einE TeilnehmerIn die Fragebögen nicht ausfüllt. 

5.3. Um die Qualität der Studie nicht zu gefährden, ist es Teilnehmenden während der Laufzeit der Studie nicht gestattet, in den Medien über ihre Teilnahme an der Studie zu berichten. Das gilt auch für soziale Medien wie Youtube, Instagram, Facebook usw. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung kann der oder die TeilnehmerIn von der Studie und der weiteren Auszahlung des Grundeinkommens ausgeschlossen werden. Das gilt nicht, wenn Mein Grundeinkommen TeilnehmerInnen die Erlaubnis erteilt, mit Medien über ihre Teilnahme an der Studie zu sprechen. Diese Erlaubnis muss jedoch explizit schriftlich erteilt werden.

5.4. Mitglieder der Vergleichsgruppe erhalten für das Ausfüllen der Fragebögen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 € pro ausgefülltem Fragebogen und bei vollständiger Ausfüllung aller Fragebögen 30 € zusätzlich am Ende, insgesamt also 90 €.

6. Hinweise

6.1. Etwa 15 TeilnehmerInnen werden zusätzlich bis zu drei Mal während der Laufzeit zu einem Interview mit WissenschaftlerInnen eingeladen. Die Teilnahme ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Weiterzahlung der Grundeinkommen.

6.2 Zusätzlich zu den Onlinebefragungen kann im Einverständnis mit den TeilnehmerInnen die Mitwirkung an weiteren forschungsbezogenen Datenerhebungen vereinbart werden. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Studie auch nach Ablauf der drei Jahre fortgeführt wird. Für einen solchen Fall erteilen TeilnehmerInnen dem Institut die Erlaubnis, per Email, Telefon oder per Post mit ihnen in Kontakt treten zu können. Eine erneute Mitwirkung der TeilnehmerInnen verbleibt auch künftig selbstverständlich auf freiwilliger Basis.  

6.3 Der Bezug eines Grundeinkommens kann dazu führen, dass Sozialleistungen oder Transferleistungen staatlicher oder privater Stellen gekürzt werden oder wegfallen. 

6.4. Die Grundeinkommen sind Schenkungen der AuftraggeberInnen an die TeilnehmerInnen und bleiben schenkungsteuerfrei, da die Teilnehmenden von keinem bzw. keiner einzelnen AuftraggeberIn Beträge erhalten, die über dem Freibetrag von 20.000 € liegen. Eine diesbezügliche verbindliche Auskunft des zuständigen Finanzamtes liegt Mein Grundeinkommen vor.

6.5 Für die Erfüllung steuerlicher Pflichten in anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland sind allein die TeilnehmerInnen verantwortlich.

7. Schlussbestimmung

7.1 Soweit in diesen besonderen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Allgemeinen Nutzungs-, Teilnahme- und Geschäftsbedingungen von Mein Grundeinkommen https://www.pilotprojekt-grundeinkommen.de/info/nutzungsbedingungen.

7.2 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stand: 01.07.2021